Was ist Zahlungsunfähigkeit?
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Schuldner seine Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Die Zahlungsunfähigkeit ist ein allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren (§ 17 Abs. 1 InsO).
Es wird zwischen vorübergehender Zahlungsunfähigkeit und anhaltender Zahlungsunfähigkeit unterschieden. Die anhaltende Zahlungsunfähigkeit führt in die Insolvenz (Auflösung des Unternehmens oder des Schuldners). Die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit resultiert aus einer schlechten Finanz- und Liquiditätsplanung.
Zahlungsunfähig ist auch der, der nur ein Teil der geforderten Summe begleichen kann. Privatpersonen welche ihren Zahlungspflichten nicht mehr hinterher kommen, haben die Möglichkeit sich mit den Gläubigern zu einigen, zum Beispiel durch eine Ratenzahlung. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren muss beim Gericht beantragt werden.