Was ist eine Witwenrente?



Stirbt der Ehemann, so hat die verwitwete Ehefrau einen Anspruch auf Witwenrente.
Diese unterscheidet sich in der kleinen und der großen Witwenrente.

Die Wartezeit für die Rente wegen Todes beträgt 5 Jahre.

Auf die große Witwenrente hat die Frau Anspruch wenn die 5 Jahre erfüllt wurden und eine der folgenden Bedingungen eintritt.

Erwerbsminderung
Vollendung des 45. Lebensjahres
Erziehung eines minderjährigen waisenrentenberechtigten Kindes

Besteht kein Anspruch auf die große Witwenrente tritt die kleine Witwenrente in Kraft. Diese wird für zwei Jahre bezahlt, insofern die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

In den ersten drei Monaten des Rentenerhaltes wird die Höhe der Versichertenrente bezahlt. Hier tritt das Sterbevierteljahr ein.

Nach diesen drei Monaten wird bei der kleinen Witwenrente noch 25% der Versichertenrente bezahlt. Bei der großen Witwenrente beträgt es 55%. Monatliche Einkünfte werden auf die Rente angerechnet. Zur Kindererziehung kann ein Zuschlag zur Rente beantragt werden.

Bei einer erneuten Heirat der Witwe, entfällt die Rente in dem Monat der Eheschließung. Eine Abfindung wird gezahlt.

Bei einem Scheitern der neuen Ehe kann die Witwenrente einmalig wieder beantragt werden.