Riesterrente

Das sogenannte „Riestern“ hat sich als eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge längst durchgesetzt. Eingeführt wurde die Riesterrente Anfang 2002.

Das Besondere an der Riesterrente ist, dass die eigenen Investitionen in die Altersversorgung hierbei durch staatliche Zulagen ergänzt werden. Attraktiv wird eine Riesterrente auch durch die Möglichkeit, die Einzahlungen steuerlich geltend zu machen.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Riester-Vertrag auch zu kündigen oder eine Weile ruhen zu lassen. Allerdings müssen im Falle einer Kündigung ohne Anbieterwechsel die Zulagen zurückgezahlt werden, außerdem werden die steuerlichen Vorteile rückwirkend unwirksam. Der restliche Auszahlungsbetrag ist ebenfalls zu versteuern.

Die Auswahl an zertifizierten Riester-Verträgen ist groß. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften haben ebenso Angebote im Programm wie Bausparkassen und Fondsgesellschaften. Die Möglichkeiten reichen von einer normalen oder fondsgebundenen Rentenversicherung über Banksparpläne bis hin zu einem Investment in Rentenfonds oder Aktienfonds.

Eine Teilauszahlung der Riesterrente von maximal 30% ist zu Beginn des Rentenalters möglich. Ansonsten wird sie als Leibrente gewährt. Zu beachten ist, dass alle Rentenauszahlungen bei der Riesterrente voll versteuert werden müssen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Riesterrente ist, dass man dem zulagenberechtigten Personenkreis angehört. Dazu gehören zum Beispiel alle rentenversicherungspflichtigen Selbständigen und Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten, aber auch ALG-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende. Auch die Ehepartner der Zulagenberechtigten können riestern.