Staatliche Förderung der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine wesentliche Säule für die private Altersversorgung für alle Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberufler, die dieses Sparinstrument nutzen. Dabei unterliegt sie gänzlich anderen Bestimmungen als beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung oder auch das klassische Fondssparen, welches nicht zusätzlich staatlich gefördert wird.

Das Konstruktionsprinzip

Im Gegensatz zur staatlichen Rentenversicherung ist jede Rürup Rente eine kapitalgedeckte, individuelle Altersversorgung. Dies bedeutet, dass der Rürup-Sparer keine abstrakten Entgeltpunktte oder Ansprüche auf zukünftige Einzahlungen der nachfolgenden Generation erwirbt, sondern einen eigenen Anspruch gegenüber einer Versicherung oder einer Bank. Dieser Anspruch wird dadurch dokumentiert, dass jeder Rürup-Sparer sein eigenes Konto hat, welches auch auf den eigenen Namen läuft. In diese langfristig angelegte Form der Altersvorsorge zahlt der Sparer ein und kann die Einzahlungen bis zu 20.000 Euro für einen Alleinstehenden oder 40.000 Euro pro Ehepaar steuerlich geltend machen. Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu der direkten Bezuschussung bei der Riester-Rente für die Rürup-Rente eine Steuergutschrift gewährt wird. Das heißt, dass der Staat die Einzahlungen als einnahmen mindernd bei den nächsten Steuerzahlungen berücksichtigt. Damit hängt der individuelle Vorteil dieser Form der Altersvorsorge vom individuellen Grenzsteuersatz ab.

Was ist bei der Rürup-Rente zu beachten?

Steuerlich wird nur das langfristige Ziel der privaten Altersvorsorge gefördert. Damit kann der Sparer sich das angesparte Vermögen nicht vor dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Ebenso ist die Auszahlung als Einmalbetrag ausgeschlossen, vielmehr dient die Auszahlungsphase der Rürup-Rente der monatlichen Zahlung einer privaten Rente. Zudem müssen alle Rürup Angebote staatlich zertifiziert sein, damit die Steuergutschriften bzw. die Steuerermäßigung auch in Anspruch genommen werden kann. Die Rürup-Rente dient auch ausschließlich der Altersvorsorge! Dies bedeutet, dass sie keine Komponente etwa einer Risikolebensversicherung enthält und deshalb auch nicht verkauft oder vererbt werden kann. Insgesamt gesehen kann der Sparer damit aber eine erheblich höhere Rendite als beim normalen Sparen erzielen, denn die staatlichen Steuergutschriften wirken fast wie eine zusätzliche Bareinzahlung und werden schon ab dem nächsten Steuerbescheid wirksam.