Basisrente
Die Basisrente, nach ihrem „Erfinder“ auch Rürup-Rente genannt, wird ein immer wichtigerer Bestandteil der individuellen Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte Form der Rentenversicherung, um Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein großer Vorteil der Basisrente vor allem für Selbständige ist, dass man die eingezahlten Beträge in der Ansparphase steuerlich geltend machen kann. Sie sind als Sonderausgaben abziehbar. Der Teil, der steuerlich absetzbar ist, steigt von Jahr zu Jahr von 60% im Jahr 2005 bis zu vollen 100%
Durch die hohe Flexibilität bei den eingezahlten Beträgen kann man in den guten Jahren sein Einkommen und daraus resultierende Steuerbelastungen durch Einmalzahlungen mindern.
Durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung wird bei der Basisrente die Zahlung von Steuern erst in der Auszahlungsphase fällig. Meistens ist das Gesamteinkommen dann aber wesentlich geringer als während der Einzahlungsphase, so dass man hier unterm Strich kräftig spart.
Vor allen in wirtschaftlich unsicheren Zeiten stellt die Basisrente eine sichere Form der Altersvorsorge dar, was gerade bei Selbständigen eine große Rolle spielt. Im Gegensatz zu anderen Formen der Geldanlage ist die Basisrente pfändungssicher und zählt auch nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 zum Vermögen.
Sollte aus finanziellen Gründen vorübergehend keine Einzahlung von Beiträgen möglich sein, kann man sich beitragsfrei stellen lassen.
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- Informationen zur Rürup Rente auf www.ruerupp.de